Bahnanlagen sind keine Spielplätze - Zwei Kinder essen Süßigkeiten im Gleisbereich

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen am 24.07.2025 gegen 18:45 Uhr zwei männliche Kinder (Alter: 12 und 13 Jahre) sich im Gleisbereich auf der S-Bahn-Strecke Rübenkamp - Ohlsdorf, nahe des Bahnhofs Ohlsdorf, aufgehalten und dort Süßigkeiten gegessen haben.
Hamburg (ots) - Die Handlung wurde von Mitarbeitern der DB sowie durch einen Triebfahrzeugführer einer S-Bahn beobachtet und an die Polizei gemeldet. Die Mitarbeiter der DB sprachen die Kinder an, führten sie auf den Bahnsteig im Bahnhof Ohlsdorf und warteten dort mit ihnen bis zum Eintreffen der angeforderten Bundespolizei.
Die Stromschienen im S-Bahn-Bereich führen 1200 Volt Gleichstrom. Eine Berührung kann zu tödlichen Verletzungen führen. Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnverkehr Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit eine S-Bahn auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.
Durch die Bundespolizei wurde kurzzeitig der S-Bahnverkehr für den betroffenen Streckenabschnitt gesperrt. Zudem wurde eine Stromabschaltung für die Stromschiene im S-Bahn-Bereich veranlasst. Über weitere bahnbetriebliche Auswirkungen wie z.B. Verspätungen von Zügen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Die Kinder zeigten sich gegenüber den angeforderten Bundespolizisten einsichtig und bestätigten im Gleisbereich Süßigkeiten gegessen zu haben. Sie wurden an ihre gesetzlichen Vertreter bei ihren Wochenschriften übergeben. Dort wurden Präventionsgespräche über die Gefahren im Gleisbereich geführt.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Wenn auch in diesem Fall keine Kinder zu Schaden gekommen sind, weist die Bundespolizei Hamburg eindringlich hin: Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. Der Appell gilt daher Eltern: Klären Sie Ihre Kinder und Jugendliche über die Gefahren im Gleisbereich auf und verbieten Sie den Aufenthalt im Gleisbereich unmissverständlich."
WL
Die Stromschienen im S-Bahn-Bereich führen 1200 Volt Gleichstrom. Eine Berührung kann zu tödlichen Verletzungen führen. Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnverkehr Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit eine S-Bahn auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.
Durch die Bundespolizei wurde kurzzeitig der S-Bahnverkehr für den betroffenen Streckenabschnitt gesperrt. Zudem wurde eine Stromabschaltung für die Stromschiene im S-Bahn-Bereich veranlasst. Über weitere bahnbetriebliche Auswirkungen wie z.B. Verspätungen von Zügen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Die Kinder zeigten sich gegenüber den angeforderten Bundespolizisten einsichtig und bestätigten im Gleisbereich Süßigkeiten gegessen zu haben. Sie wurden an ihre gesetzlichen Vertreter bei ihren Wochenschriften übergeben. Dort wurden Präventionsgespräche über die Gefahren im Gleisbereich geführt.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Wenn auch in diesem Fall keine Kinder zu Schaden gekommen sind, weist die Bundespolizei Hamburg eindringlich hin: Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. Der Appell gilt daher Eltern: Klären Sie Ihre Kinder und Jugendliche über die Gefahren im Gleisbereich auf und verbieten Sie den Aufenthalt im Gleisbereich unmissverständlich."
WL
Quelle: Hamburg