Nach mutmaßlichem Ladendiebstahl: Tatverdächtiger bereits per Haftbefehl gesucht - Festnahme und Zuführung durch Bundespolizei

Den derzeitigen Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Hamburg zufolge soll ein 44-jähriger deutscher Staatsangehöriger am 22.07.2025 gegen 22:45 Uhr Waren im Gesamtwert von ca. 30 Euro aus einem Drogeriemarkt im Hamburger Hauptbahnhof entwendet haben.
Hamburg (ots) - Ein Ladendetektiv soll beobachtet haben, wie der Tatverdächtige insgesamt drei Artikel (Wein, Rasierer und Lebensmittel) aus der Warenauslage nahm und damit den Kassenbereich passierte, ohne die Ware zu bezahlen.
Daraufhin stellte der Detektiv den Tatverdächtigen hinter dem Ausgang des Geschäfts und alarmierte die Bundespolizei.
Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben war.
Demnach ist der 44-Jährige dringend tatverdächtig, zwischen Februar und März 2025 in vier Fällen jeweils Parfüm aus unterschiedlichen Geschäften entwendet zu haben.
Da der Haftgrund der Fluchtgefahr bestand, ordnete ein Richter Untersuchungshaft an.
Der Mann wurde dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,65 Promille.
Ein angeforderter Amtsarzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert.
Gegen ihn wurde ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls geringwertiger Sachen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.
RH
Daraufhin stellte der Detektiv den Tatverdächtigen hinter dem Ausgang des Geschäfts und alarmierte die Bundespolizei.
Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben war.
Demnach ist der 44-Jährige dringend tatverdächtig, zwischen Februar und März 2025 in vier Fällen jeweils Parfüm aus unterschiedlichen Geschäften entwendet zu haben.
Da der Haftgrund der Fluchtgefahr bestand, ordnete ein Richter Untersuchungshaft an.
Der Mann wurde dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,65 Promille.
Ein angeforderter Amtsarzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert.
Gegen ihn wurde ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls geringwertiger Sachen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.
RH
Quelle: Hamburg