Zahlung von 2700,- Euro Geldstrafe verhinderte Ersatzfreiheitsstrafe

Im Rahmen der Einreisekontrolle am Grenzübergang Ahlbeck (Swinemünder Chaussee) kontrollierten Bundespolizisten gestern gegen 17:00 Uhr einen 40jährigen polnischen Staatsangehörigen.
Insel Usedom / Ahlbeck (ots) - Gegen den Fahrer eines Pkw mit polnischer Zulassung ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Steuerhinterziehung.
Diese hatte gegen den 40jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 2700,00 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 81,00 Euro festgelegt. Falls er diese Gesamtsumme nicht zahlen könnte, wäre alternativ eine 90tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Das ersparte er sich und konnte um 18:15 Uhr die Dienststelle in Ahlbeck verlassen.
Diese hatte gegen den 40jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 2700,00 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 81,00 Euro festgelegt. Falls er diese Gesamtsumme nicht zahlen könnte, wäre alternativ eine 90tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Das ersparte er sich und konnte um 18:15 Uhr die Dienststelle in Ahlbeck verlassen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern