Haftbefehl - Geldstrafe bezahlt

© Symbolfoto/Foto: Bundespolizei
Symbolfoto/Foto: Bundespolizei
Die Bundespolizei hat in der Nacht auf Mittwoch an der deutsch-niederländischen Grenze einen mit Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen.
Rütenbrock (ots) - Dem 45-Jährigen drohten knapp drei Wochen Gefängnis.
Der Mann wurde gegen 1:40 Uhr im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze als Fahrer eines Autos mit niederländischem Kennzeichen in Rütenbrock an der Bundesstraße 408 durch eine Streife der Bundespolizei angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Niederländer ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von knapp drei Wochen verurteilt worden. Lediglich durch die Zahlung einer Strafe von 1.800 Euro könnte der Gefängnisaufenthalt abgewendet werden.
Dem Verhafteten gelang es schließlich, den haftbefreienden Betrag von 1.800 Euro durch einen Bekannten aufzubringen.
So konnte der 45-Jährige schließlich im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Der Mann wurde gegen 1:40 Uhr im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze als Fahrer eines Autos mit niederländischem Kennzeichen in Rütenbrock an der Bundesstraße 408 durch eine Streife der Bundespolizei angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Niederländer ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von knapp drei Wochen verurteilt worden. Lediglich durch die Zahlung einer Strafe von 1.800 Euro könnte der Gefängnisaufenthalt abgewendet werden.
Dem Verhafteten gelang es schließlich, den haftbefreienden Betrag von 1.800 Euro durch einen Bekannten aufzubringen.
So konnte der 45-Jährige schließlich im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Quelle: Niedersachsen