Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar vom 23.07.2025

Die Polizei Goslar sucht Zeugen für eine Verkehrsunfallflucht, die sich am Dienstagmittag in Goslar ereignete.
Goslar (ots) - Gegen 12.45 Uhr beobachtete eine Zeugin, wie ein gelber Abschleppwagen von der Wislicenusstraße nach links in die Schlüterstraße abbog und dabei einen am Fahrbahnrand parkenden grauen Mazda beschädigte. Der Lkw mit einem Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk "RI" setzte seine Fahrt fort, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen. Die an der Fahrerseite des Mazda verursachten Schäden belaufen sich auf geschätzt 6.500 Euro.
Die Polizei sicherte am Unfallort Spuren und fragt nach weiteren Zeugen, die insbesondere Hinweise zum flüchtigen Abschleppfahrzeug und dessen Fahrerin oder Fahrer geben können. Diese werden unter der Amtsnummer (05321) 3390 entgegengenommen.
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75 Verstöße innerhalb von vier Stunden registrierten Einsatzkräfte der Polizei Goslar bei Verkehrskontrollen am Dienstag.
Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte an verschiedenen Orten im gesamten Landkreis. Alleine 57 der 75 Feststellungen entfielen auf Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güterverkehr. Weitere Ahndungen erfolgten unter anderem aufgrund mangelhafter Ladungssicherung, Erlöschen der Betriebserlaubnis oder Missachtung der Gurtpflicht sowie der Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt. Drei Fahrzeugführer standen unter dem Einfluss berauschender Mittel. Hier wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei sicherte am Unfallort Spuren und fragt nach weiteren Zeugen, die insbesondere Hinweise zum flüchtigen Abschleppfahrzeug und dessen Fahrerin oder Fahrer geben können. Diese werden unter der Amtsnummer (05321) 3390 entgegengenommen.
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75 Verstöße innerhalb von vier Stunden registrierten Einsatzkräfte der Polizei Goslar bei Verkehrskontrollen am Dienstag.
Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte an verschiedenen Orten im gesamten Landkreis. Alleine 57 der 75 Feststellungen entfielen auf Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güterverkehr. Weitere Ahndungen erfolgten unter anderem aufgrund mangelhafter Ladungssicherung, Erlöschen der Betriebserlaubnis oder Missachtung der Gurtpflicht sowie der Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt. Drei Fahrzeugführer standen unter dem Einfluss berauschender Mittel. Hier wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Quelle: Niedersachsen