Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Verdacht auf Fahren unter BTM-Einfluss

Northeim, Konrad-Adenauer-Damm, Freitag, 06.06.2025, 19:15 Uhr NORTHEIM (fm) Durch eine Funkstreifenbesatzung des ESD Northeim wurde im Stadtgebiet Northeim ein fahrender E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen festgestellt.
Northeim (ots) - Der 21-jährige Fahrer aus Northeim ignorierte die Anhaltezeichen des Funkstreifenwagens und versuchte sich der Verkehrskontrolle durch Flucht zu entziehen. Nach kurzer Verfolgungsfahrt ließ der Fahrzeugführer den E-Scooter am Fahrbahnrand zurück und flüchtete fußläufig. Nach kurzer Verfolgung konnten die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten den 21-jährigen Northeimer stellen. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen wehrte sich der 21-jährige mittels Tritte und Schläge. Durch die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten musste einfache körperliche Gewalt angewandt werden. Der 21-jährige Northeimer wurde schließlich mittels Stahlhandfesseln fixiert.
Durch die Tathandlungen des Beschuldigten wurde ein 35-jähriger Polizeibeamter und eine 29-jährige Polizeibeamtin leicht verletzt. Der Polizeibeamte erlitt Schürfwunden an beiden Oberschenkeln und die Polizeibeamtin Kratz- und Schürfwunden an der rechten Hand und dem rechten Arm.
Zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen wurde der Beschuldigte dem Polizeidienstgebäude des ESD Northeim zugeführt. Aufgrund des Verdachts auf Betäubungsmitteleinfluss wurde dem Beschuldigten weiterhin eine Blutprobe durch eine approbierte Ärztin entnommen.
Anschließend wurde der Beschuldigte zur Verhinderung weiterer Straftaten nach richterlicher Anordnung dem Gewahrsam zugeführt.
Gegen den 21-jährigen Northeimer wurden Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, als auch ein Vekehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen "Führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel", eingeleitet.
Durch die Tathandlungen des Beschuldigten wurde ein 35-jähriger Polizeibeamter und eine 29-jährige Polizeibeamtin leicht verletzt. Der Polizeibeamte erlitt Schürfwunden an beiden Oberschenkeln und die Polizeibeamtin Kratz- und Schürfwunden an der rechten Hand und dem rechten Arm.
Zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen wurde der Beschuldigte dem Polizeidienstgebäude des ESD Northeim zugeführt. Aufgrund des Verdachts auf Betäubungsmitteleinfluss wurde dem Beschuldigten weiterhin eine Blutprobe durch eine approbierte Ärztin entnommen.
Anschließend wurde der Beschuldigte zur Verhinderung weiterer Straftaten nach richterlicher Anordnung dem Gewahrsam zugeführt.
Gegen den 21-jährigen Northeimer wurden Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, als auch ein Vekehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen "Führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel", eingeleitet.
Quelle: Niedersachsen