Fahren ohne Fahrerlaubnis/ Verstoß Pflichtversicherung

Jever
Wilhelmshaven (ots) - Fahren ohne Fahrerlaubnis/Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
Am Mittwoch, 16.07.2025, gegen 15.00 Uhr, wird der Polizei durch einen Zeugen mitgeteilt, dass im Wohngebiet Brauerwiesen ein rotes Kleinkraftrad ohne Versicherungskennzeichen - offensichtlich mit überhöhter Geschwindigkeit - fahren würde.
Aufgrund der vorhandenen Personenbeschreibung zum Fahrzeugführer kann ein amtsbekannter 17-jähriger Jugendlicher ermittelt und an seiner Wohnanschrift samt dem gesuchten Motorroller angetroffen werden. Er gab an, dass er nach Umbauarbeiten lediglich eine Probefahrt durchgeführt habe.
Das Fahrzeug war nicht versichert und der 17-Jährige ist lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung.
Bei der Inaugenscheinnahme des Rollers wurden zudem erhebliche Mängel und eine augenscheinliche Manipulation der Motordrosselung festgestellt, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Die Weiterfahrt im öffentlichen Straßenverkehrsraum wurde daraufhin untersagt.
Gegen den 17-Jährigen wurden entsprechende Strafverfahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) eingeleitet.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 17-Jährige in die Obhut seiner Mutter übergeben.
Am Mittwoch, 16.07.2025, gegen 15.00 Uhr, wird der Polizei durch einen Zeugen mitgeteilt, dass im Wohngebiet Brauerwiesen ein rotes Kleinkraftrad ohne Versicherungskennzeichen - offensichtlich mit überhöhter Geschwindigkeit - fahren würde.
Aufgrund der vorhandenen Personenbeschreibung zum Fahrzeugführer kann ein amtsbekannter 17-jähriger Jugendlicher ermittelt und an seiner Wohnanschrift samt dem gesuchten Motorroller angetroffen werden. Er gab an, dass er nach Umbauarbeiten lediglich eine Probefahrt durchgeführt habe.
Das Fahrzeug war nicht versichert und der 17-Jährige ist lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung.
Bei der Inaugenscheinnahme des Rollers wurden zudem erhebliche Mängel und eine augenscheinliche Manipulation der Motordrosselung festgestellt, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Die Weiterfahrt im öffentlichen Straßenverkehrsraum wurde daraufhin untersagt.
Gegen den 17-Jährigen wurden entsprechende Strafverfahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) eingeleitet.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 17-Jährige in die Obhut seiner Mutter übergeben.
Quelle: Niedersachsen