16-Jähriger mit Testosteron - Bundespolizei beschlagnahmt Dopingmittel und Spritze

Am 26. Juli überprüften Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof einen deutschen Staatsangehörigen.
Dortmund (ots) - Dabei fanden sie im weiteren Verlauf ein Dopingmittel.
Gegen 17:15 Uhr führten die Beamten eine Personenkontrolle am Hauptbahnhof Dortmund bei einem Jugendlichen durch.
Die Identität stellten sie mit seinem Personalausweis fest.
Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinverfügung für das Mitführverbot für gefährliche Gegenstände (23.07.25 -27.07.25) durchsuchten ihn die Einsatzkräfte.
Dabei fanden die Uniformierten ein Fläschchen mit Testosteron sowie eine Spritze mit einer dazugehörigen Nadel. Zudem fanden sie ein Pfefferspray.
Die Beamten stellten das Pfefferspray aufgrund der Allgemeinverfügung sicher und beschlagnahmten die restlichen Gegenstände.
Daraufhin belehrten sie ihn. Er äußerte sich nicht und machte so von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Anschließend begleitete der 16-Jährige die Polizisten zur Bundespolizeiwache, um dort Kontakt mit seinen Erziehungsberechtigten aufzunehmen und sie zu informieren.
Diese gaben telefonisch an, dass er die Wache selbstständig verlassen darf.
Nach Abschluss der Maßnahmen entließen die Bundespolizisten den Kamener und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz ein.
Gegen 17:15 Uhr führten die Beamten eine Personenkontrolle am Hauptbahnhof Dortmund bei einem Jugendlichen durch.
Die Identität stellten sie mit seinem Personalausweis fest.
Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinverfügung für das Mitführverbot für gefährliche Gegenstände (23.07.25 -27.07.25) durchsuchten ihn die Einsatzkräfte.
Dabei fanden die Uniformierten ein Fläschchen mit Testosteron sowie eine Spritze mit einer dazugehörigen Nadel. Zudem fanden sie ein Pfefferspray.
Die Beamten stellten das Pfefferspray aufgrund der Allgemeinverfügung sicher und beschlagnahmten die restlichen Gegenstände.
Daraufhin belehrten sie ihn. Er äußerte sich nicht und machte so von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Anschließend begleitete der 16-Jährige die Polizisten zur Bundespolizeiwache, um dort Kontakt mit seinen Erziehungsberechtigten aufzunehmen und sie zu informieren.
Diese gaben telefonisch an, dass er die Wache selbstständig verlassen darf.
Nach Abschluss der Maßnahmen entließen die Bundespolizisten den Kamener und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen