Bundespolizei stellt Softairwaffen und getarnte Waffe am Düsseldorfer Hauptbahnhof sicher

Am Freitagmorgen (06.Juni 2025) kontrollierte die Bundespolizei einen 21-jährigen Mann am Düsseldorfer Hauptbahnhof und stellte dabei mehrere Anscheinswaffen sowie eine verbotene Waffe sicher.
Düsseldorf (ots) - Es wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Die Bundespolizei wurde gegen 07.30 Uhr über eine verdächtige Person im Bereich der Schließfächer am Düsseldorfer Hauptbahnhof informiert. Zeugen meldeten, dass der Mann möglicherweise eine Maschinenpistole mit sich führe.
Eine Streife der Bundespolizei konnte die beschriebene Person vor Ort antreffen. Diese war dabei, mehrere Taschen in einem Schließfach gegenüber dem Fundbüro zu verstauen. Bei der Befragung gab der 21-Jährige Deutsche an, eine Softairwaffe in seinem Gepäck mitzuführen. Diese konnte durch die Beamten in einer Tasche aufgefunden und sichergestellt werden.
Zur weiteren Überprüfung wurde die Person gemeinsam mit dem mitgeführten Gepäck zur nahegelegenen Dienststelle gebracht. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte eine weitere Softairwaffe sowie ein Klappspaten mit integriertem, verstecktem Messer aufgefunden werden. Letzteres stellt eine verbotene getarnte Waffe im Sinne des Waffengesetzes dar.
Beide Softairwaffen gelten als sogenannte Anscheinswaffen und dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Auch diese wurden durch die Bundespolizei sichergestellt. Gegen den jungen Mann wurden entsprechende Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahren eingeleitet.
Nach erfolgter Belehrung gab der 21-Jährige an, die Gegenstände seien Teil eines Kostüms für die am Wochenende stattfindende Anime- und Manga-Veranstaltung "Dokomi" in Düsseldorf gewesen.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.
Die Bundespolizei wurde gegen 07.30 Uhr über eine verdächtige Person im Bereich der Schließfächer am Düsseldorfer Hauptbahnhof informiert. Zeugen meldeten, dass der Mann möglicherweise eine Maschinenpistole mit sich führe.
Eine Streife der Bundespolizei konnte die beschriebene Person vor Ort antreffen. Diese war dabei, mehrere Taschen in einem Schließfach gegenüber dem Fundbüro zu verstauen. Bei der Befragung gab der 21-Jährige Deutsche an, eine Softairwaffe in seinem Gepäck mitzuführen. Diese konnte durch die Beamten in einer Tasche aufgefunden und sichergestellt werden.
Zur weiteren Überprüfung wurde die Person gemeinsam mit dem mitgeführten Gepäck zur nahegelegenen Dienststelle gebracht. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte eine weitere Softairwaffe sowie ein Klappspaten mit integriertem, verstecktem Messer aufgefunden werden. Letzteres stellt eine verbotene getarnte Waffe im Sinne des Waffengesetzes dar.
Beide Softairwaffen gelten als sogenannte Anscheinswaffen und dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Auch diese wurden durch die Bundespolizei sichergestellt. Gegen den jungen Mann wurden entsprechende Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahren eingeleitet.
Nach erfolgter Belehrung gab der 21-Jährige an, die Gegenstände seien Teil eines Kostüms für die am Wochenende stattfindende Anime- und Manga-Veranstaltung "Dokomi" in Düsseldorf gewesen.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen