Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Am Donnerstag, 5. Juni 2025 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen zwei Haftbefehle vollstreckt.
Kleve - Emmerich - Gronau (ots) - Einen 36-jährigen Letten überprüfte eine Streife der Bundespolizei am Vormittag am Bahnhof in Gronau. Hierbei ergab ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Dresden mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahl gesucht wird. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von 400 Euro nicht bezahlten konnte, lieferte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt der 20-tägigen Freiheitsstrafe in das Gefängnis in Münster ein.
Auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide wurde am späten Abend ein 43-jähriger Grieche als Beifahrer in einem in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. In diesem Fall stellte sich bei der Personalienüberprüfung heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Grieche zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterreisen.
Auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide wurde am späten Abend ein 43-jähriger Grieche als Beifahrer in einem in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. In diesem Fall stellte sich bei der Personalienüberprüfung heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Grieche zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterreisen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen