Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Kleve - Emmerich - Weeze (ots) - Am Mittwochabend, 24. Juli 2025, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am ehemaligen Grenzübergang Elten-Autobahn einen 42-jährigen Polen als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück gesucht wird. Der Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle lieferte die Bundespolizei den Mann zum Haftantritt der 68-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve ein, da er die Geldstrafe in Höhe von 2040 Euro nicht bezahlen konnte.
Ein 39-jähriger Niederländer reiste über den Flughafen Niederrhein am Abend aus Spanien in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass er wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht wird. Der Mann zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 307,50 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 15-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Niederländer seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls am Flughafen Niederrhein reiste ein 46-jähriger Deutscher aus Tanger in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall ergab die Datenabfrage, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hannover gesucht wird. Das Amtsgericht Hannover hat im Oktober 2024 ein zweimonatiges Fahrverbot wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrverbot verhängt. Der Verurteilte hat trotz Aufforderung den Führerschein nicht an die zuständige Straßenverkehrsbehörde übersandt. Die Bundespolizei stellte daraufhin den zur Sicherstellung ausgeschriebenen Führerschein sicher. Die Fahrverbotsfrist tritt nun in Kraft.
Ein 39-jähriger Niederländer reiste über den Flughafen Niederrhein am Abend aus Spanien in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass er wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht wird. Der Mann zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 307,50 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 15-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Niederländer seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls am Flughafen Niederrhein reiste ein 46-jähriger Deutscher aus Tanger in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall ergab die Datenabfrage, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hannover gesucht wird. Das Amtsgericht Hannover hat im Oktober 2024 ein zweimonatiges Fahrverbot wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrverbot verhängt. Der Verurteilte hat trotz Aufforderung den Führerschein nicht an die zuständige Straßenverkehrsbehörde übersandt. Die Bundespolizei stellte daraufhin den zur Sicherstellung ausgeschriebenen Führerschein sicher. Die Fahrverbotsfrist tritt nun in Kraft.
Quelle: Nordrhein-Westfalen