Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Kleve - Kleve - Emmerich - Niederkrüchten (ots) - Am frühen Donnerstagmorgen, 24. Juli 2025, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Grenzübergang-Elten Autobahn einen 24-jährigen Niederländer als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus bei der Einreise aus den Niederlanden. Eine Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Der Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zur Verbüßung der 75-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve gebracht, da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro nicht bezahlen konnte.
Ebenfalls auf der Autobahn 3 kontrollierte die Bundespolizei am Abend einen 33-jährigen Rumänen als Beifahrer eines in Kleve zugelassenen Personenkraftwagens. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Zahlung der Geldstrafe wurde die Weiterreise gestattet.
Auf der Autobahn 52 reiste am Nachmittag ein 40-jähriger Pakistaner ebenfalls mit einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Den Haag nach Frankfurt in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich beim Abgleich der Personalien heraus, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt ihn mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls suchte. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 40 Euro durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls auf der Autobahn 3 kontrollierte die Bundespolizei am Abend einen 33-jährigen Rumänen als Beifahrer eines in Kleve zugelassenen Personenkraftwagens. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Zahlung der Geldstrafe wurde die Weiterreise gestattet.
Auf der Autobahn 52 reiste am Nachmittag ein 40-jähriger Pakistaner ebenfalls mit einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Den Haag nach Frankfurt in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich beim Abgleich der Personalien heraus, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt ihn mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls suchte. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 40 Euro durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen