Bundespolizei zieht zwei Personen ohne Führerschein aus dem Verkehr - beim Beifahrer wurden noch Betäubungsmittel beschlagnahmt

© Bundespolizei zieht zwei Männer ohne Führerschein aus dem Verkehr
Bundespolizei zieht zwei Männer ohne Führerschein aus dem Verkehr
Die Bundespolizei hat innerhalb von 5 Stunden zwei Männer ohne Führschein aus dem Verkehr gezogen.
Aachen (ots) - Bereits am Donnerstagabend gegen 23:45 Uhr kontrollierten die Beamten der Bundespolizei an der Ausfahrt Aachen-Stadt (Würselen) einen 47-jährigen Türken, der zuvor am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Vaalserquartier die Grenze aus den Niederlanden nach Deutschland passierte.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Ausweispapiere stellte man fest, dass gegen ihn ein unanfechtbarer Führerscheinentzug der deutschen Behörden vorlag.
Sein mitgeführtes Fahrzeug wurde sicher abgestellt und er wurde wegen des Straßenverkehrsverstoßes zur Anzeige gebracht.
Einen 20-jährigen Bulgaren ereilte 5 Stunden später das gleiche Schicksal, als er an der Ausfahrt Aachen-Brand von den Beamten kontrolliert wurde. Er war zuvor von Belgien eingereist und konnte nur einen abgelaufen belgischen Lehrführerschein vorlegen.
Er wurde auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.
Sein Beifahrer hatte zudem noch Cannabisprodukte in Form von Haschisch und Marihuana nach Deutschland eingeführt gehabt. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz gefertigt. Die Betäubungsmittel, die sich in mehreren Verteilertütchen befanden, wurden beschlagnahmt.
Beide konnten im Anschluss ohne Fahrzeug die Reise fortsetzen.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Ausweispapiere stellte man fest, dass gegen ihn ein unanfechtbarer Führerscheinentzug der deutschen Behörden vorlag.
Sein mitgeführtes Fahrzeug wurde sicher abgestellt und er wurde wegen des Straßenverkehrsverstoßes zur Anzeige gebracht.
Einen 20-jährigen Bulgaren ereilte 5 Stunden später das gleiche Schicksal, als er an der Ausfahrt Aachen-Brand von den Beamten kontrolliert wurde. Er war zuvor von Belgien eingereist und konnte nur einen abgelaufen belgischen Lehrführerschein vorlegen.
Er wurde auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.
Sein Beifahrer hatte zudem noch Cannabisprodukte in Form von Haschisch und Marihuana nach Deutschland eingeführt gehabt. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz gefertigt. Die Betäubungsmittel, die sich in mehreren Verteilertütchen befanden, wurden beschlagnahmt.
Beide konnten im Anschluss ohne Fahrzeug die Reise fortsetzen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen