Korrektur zu "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster" vom 28.05.25 13:17 Uhr

Bei der am 28.Mai um 13:17 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster wurde ein falscher Zeitraum angegeben.
Münster (ots) - Die Allgemeinverfügung gilt vom 30.05.2025, 00:00 Uhr bis zum 01.06.2025, 23:59 Uhr.
Quelle: Nordrhein-Westfalen