Über 3 Promille - Bundespolizei stoppt jungen Gleisläufer und warnt vor Lebensgefahr

Am frühen Morgen des 27. Juli erhielt die Bundespolizei am Bochumer Hauptbahnhof die Meldung über eine Person in den Gleisen.
Bochum (ots) - Nachdem die Beamten den jungen Mann angetroffen hatten, stellten sie fest, dass er unter dem Einfluss von Alkohol stand.
Gegen 02:30 Uhr begaben sich die Einsatzkräfte zum Bahnsteig des Gleises 8, da sie die Information bekamen, dass dort jemand das Gleisbett betreten hatte.
Die Mitarbeiter der DB-Sicherheit vor Ort erkannten den deutschen Staatsangehörigen und sahen, wie dieser, aus den Gleisen heraus, auf den dahinterliegenden DB-Parkplatz läuft.
Die Uniformierten trafen den 16-Jährigen dort an. Dieser war zunächst nicht ansprechbar, da er augenscheinlich stark alkoholisiert war. Umgehend alarmierten die Beamten einen Rettungswagen. Nach kurzer Zeit war der Bochumer wieder ansprechbar und die Polizisten stellten anhand des Personalausweises die Identität fest.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 3,2 Promille.
Die eingetroffenen Rettungskräfte versorgten den Jugendlichen zunächst vor Ort und brachten ihn anschließend in eine Kinderklinik.
Die Einsatzkräfte leiteten anschließend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen ein.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte.
Zudem können diese nicht ausweichen.
Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.
Präventionshinweise gibt es u.a.im Internet unter:
https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher
-auf-bahnanlagen#
Gegen 02:30 Uhr begaben sich die Einsatzkräfte zum Bahnsteig des Gleises 8, da sie die Information bekamen, dass dort jemand das Gleisbett betreten hatte.
Die Mitarbeiter der DB-Sicherheit vor Ort erkannten den deutschen Staatsangehörigen und sahen, wie dieser, aus den Gleisen heraus, auf den dahinterliegenden DB-Parkplatz läuft.
Die Uniformierten trafen den 16-Jährigen dort an. Dieser war zunächst nicht ansprechbar, da er augenscheinlich stark alkoholisiert war. Umgehend alarmierten die Beamten einen Rettungswagen. Nach kurzer Zeit war der Bochumer wieder ansprechbar und die Polizisten stellten anhand des Personalausweises die Identität fest.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 3,2 Promille.
Die eingetroffenen Rettungskräfte versorgten den Jugendlichen zunächst vor Ort und brachten ihn anschließend in eine Kinderklinik.
Die Einsatzkräfte leiteten anschließend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen ein.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte.
Zudem können diese nicht ausweichen.
Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.
Präventionshinweise gibt es u.a.im Internet unter:
https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher
-auf-bahnanlagen#
Quelle: Nordrhein-Westfalen