Von der Einreisekontrolle in die Justizvollzugsanstalt - Bundespolizei nimmt 48-Jährigen fest

Gestern Mittag (15. Mai) beabsichtigte ein Mann über den Flughafen Dortmund in das Bundesgebiet einzureisen.
Dortmund (ots) - Bei der Überprüfung seiner Personalien zeigte sich, dass eine Staatsanwaltschaft per Haftbefehl nach ihm fahnden ließ.
Gegen 14:15 Uhr erschien ein 48-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Richtung Istanbul/ Türkei am Flughafen Dortmund. Bei der Kontrolle legte er den Beamten seinen georgischen Reisepass sowie eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit vor. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte den Georgier im April 2023 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Ersatzweise ordnete das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen an.
Da der Gesuchte sich bisher weder dem Strafantritt gestellt, noch die geforderte Summe in Höhe von 900,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlte hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Bamberg zur Festnahme aus.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Georgier den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn anschließend in die Dienststelle im Dortmunder Flughafen. Vor Ort teilte er den Einsatzkräften mit, dass er nicht in der Lage sei, die geforderte Geldstrafe zu begleichen. Aus diesem Grund überstellten die Beamten ihn im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt.
Gegen 14:15 Uhr erschien ein 48-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Richtung Istanbul/ Türkei am Flughafen Dortmund. Bei der Kontrolle legte er den Beamten seinen georgischen Reisepass sowie eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit vor. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte den Georgier im April 2023 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Ersatzweise ordnete das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen an.
Da der Gesuchte sich bisher weder dem Strafantritt gestellt, noch die geforderte Summe in Höhe von 900,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlte hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Bamberg zur Festnahme aus.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Georgier den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn anschließend in die Dienststelle im Dortmunder Flughafen. Vor Ort teilte er den Einsatzkräften mit, dass er nicht in der Lage sei, die geforderte Geldstrafe zu begleichen. Aus diesem Grund überstellten die Beamten ihn im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen