Intensivtäter kurz nach der Tat gefasst - Haft

HC/ Bielefeld- Mitte- Polizisten nahmen Samstagmorgen, 26.07.2025, einen Dieb fest, nachdem ein Opfer sein soeben gestohlenes Eigentum geortet hatte.
Bielefeld (ots) - Der Wiederholungstäter ging in Haft.
Ein 19-Jähriger überraschte gegen 07:50 Uhr in seinem Zimmer eines Mehrfamilienhauses an der Walther-Rathenau-Straße, zwischen der Heinrichstraße und der Paulusstraße gelegen, einen Dieb. Offensichtlich hatte der Täter durch die offene Terrassentür das Zimmer betreten. Mit gestohlenen Airpods trat der Dieb die Flucht an.
Der Bestohlene informierte die Polizei und gab den Polizisten den Standort seiner georteten AirPods durch. Streifenbeamte konnten den Dieb noch mit der Beute an der Paulusstraße festnehmen.
Der drogenabhängige 44-Jährige mit syrischer Staatsangehörigkeit ist bereits hinlänglich polizeilich in Erscheinung getreten. Kriminalbeamte führten ihn am Sonntag einem Haftrichter vor, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
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Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235
E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
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Der Bestohlene informierte die Polizei und gab den Polizisten den Standort seiner georteten AirPods durch. Streifenbeamte konnten den Dieb noch mit der Beute an der Paulusstraße festnehmen.
Der drogenabhängige 44-Jährige mit syrischer Staatsangehörigkeit ist bereits hinlänglich polizeilich in Erscheinung getreten. Kriminalbeamte führten ihn am Sonntag einem Haftrichter vor, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen