Velen - Online-Betrügern zum Opfer gefallen

Online-Betrügern zum Opfer gefallen ist eine Frau aus Velen.
Velen (ots) - Auf ein von ihr bei der Verkaufsplattform Kleinanzeigen eingestelltes Inserat hatten sich die Unbekannten als Interessenten gemeldet. Zur vermeintlichen Verkaufsabwicklung über Kleinanzeigen "Käuferschutz" übersendeten sie ihr einen QR-Code. Nachdem die Frau diesen gescannt hatte, wurde sie direkt zu Paypal weitergeleitet. Unmittelbar danach erhielt sie die Mitteilung, dass 980,00 Euro abgebucht wurden - ohne, dass sie die Zahlung autorisiert hatte und nur mit dem Scannen des QR-Codes.
So funktioniert die Masche: Die Täter geben sich als Käufer aus und bitten den Verkäufer, also das spätere Opfer, einen angeblichen Zahlungseingang über PayPal zu bestätigen und so die Überweisung abzuschließen. Dies soll den Tätern zufolge über einen QR-Code funktionieren. Diesen versenden die Betrüger per E-Mail oder Chat. Der Trick dabei ist, dass der QR-Code nicht zu einem Zahlungseingang, sondern zu einer Zahlung führt. Die Polizei rät: Scannen Sie niemals einen QR-Code für einen angeblichen Zahlungseingang! Bestimmen Sie immer selber über die Zahlungsart und informieren Sie sich über den korrekten Ablauf. Nutzen Sie zum Bezahlen keine Links, E-Mails oder QR-Codes von unbekannten Absendern. (ms)
Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Sandra Biedermann (sb), Leonie Dreier (ld), Markus Hüls (mh), Peter
Lefering (pl), Thorsten Ohm (to),
Müzeyyen Sander (ms), Tina Schellberg (ts)
Telefon: 02861-900-2222
https://borken.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell
So funktioniert die Masche: Die Täter geben sich als Käufer aus und bitten den Verkäufer, also das spätere Opfer, einen angeblichen Zahlungseingang über PayPal zu bestätigen und so die Überweisung abzuschließen. Dies soll den Tätern zufolge über einen QR-Code funktionieren. Diesen versenden die Betrüger per E-Mail oder Chat. Der Trick dabei ist, dass der QR-Code nicht zu einem Zahlungseingang, sondern zu einer Zahlung führt. Die Polizei rät: Scannen Sie niemals einen QR-Code für einen angeblichen Zahlungseingang! Bestimmen Sie immer selber über die Zahlungsart und informieren Sie sich über den korrekten Ablauf. Nutzen Sie zum Bezahlen keine Links, E-Mails oder QR-Codes von unbekannten Absendern. (ms)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen