Gewinn stellt sich als Niete heraus

Ein 51-Jähriger aus dem Kreis Euskirchen ist Opfer einer perfiden Betrugsmasche geworden.
Kreis Euskirchen (ots) - Bereits Ende Mai erhielt der Mann einen Anruf von einer unbekannten Person, die ihm einen Gewinn in Höhe von rund 144.000 Euro in Aussicht stellte. Um diesen Betrag zu erhalten, solle er leidglich vorab Gebühren bezahlen.
Im weiteren Verlauf wurde der Kontakt mit weiteren Personen in einen Messenger-Dienst verlagert, über den nahezu täglich kommuniziert und auch telefoniert wurde.
Die Unbekannten wirkten dabei äußerst professionell und überzeugend.
Sie forderten den Mann auf, eine App zu installieren, über die er verschiedene Zahlungen abwickeln sollte- dies geschah unter anderem auch in sogenannten Kryptowährungen.
Der Mann überwies bis Ende Juli in mehreren Einzelschritten einen Betrag im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich an unterschiedliche Konten.
Erst als ihm Unstimmigkeiten bei den geforderten Beträgen auffielen, wurde ihm bewusst, dass er einem Betrug zum Opfer gefallen war.
Daraufhin wurde die Polizei in Kenntnis gesetzt.
Die Polizei Euskirchen warnt:
Solche Gewinnversprechen am Telefon oder über digitale Kommunikationsdienste sind nahezu immer betrügerisch. Die Masche folgt einem bekannten Muster:
Ein hoher Gewinn wird versprochen, den es angeblich nur nach Zahlung einer "Gebühr" oder einer "Versicherung" gibt. Die Täter setzen die Opfer unter Druck, handeln rhetorisch geschickt und wirken vertrauenswürdig.
Digitale Kommunikationskanäle wie Messenger-Dienste werden genutzt, um den Kontakt zu intensivieren und die Kontrolle über das Opfer zu behalten.
Häufig werden auch Apps zur Überweisung von Kryptowährungen eingesetzt, die Zahlungen nahezu nicht mehr rückverfolgbar machen.
- Seien Sie deshalb misstrauisch, wenn Ihnen am Telefon hohe
Gewinne versprochen werden- insbesondere, wenn Sie zuvor an keinem
Gewinnspiel teilgenommen haben.
- Überweisen Sie niemals Geld, um angebliche Gewinne zu erhalten.
Kein seriöses Unternehmen verlangt Vorkosten.
- Laden Sie keine Apps auf Anweisung fremder Personen herunter.
- Sprechen Sie mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen, wenn Sie
unsicher sind.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Euskirchen
- Pressestelle -
Telefon: 0 22 51 / 799-299
Fax: 0 22 51 / 799-90209
E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de
Internet: https://euskirchen.polizei.nrw/
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.eu/
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.eu
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_eu
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Euskirchen, übermittelt durch news aktuell
Im weiteren Verlauf wurde der Kontakt mit weiteren Personen in einen Messenger-Dienst verlagert, über den nahezu täglich kommuniziert und auch telefoniert wurde.
Die Unbekannten wirkten dabei äußerst professionell und überzeugend.
Sie forderten den Mann auf, eine App zu installieren, über die er verschiedene Zahlungen abwickeln sollte- dies geschah unter anderem auch in sogenannten Kryptowährungen.
Der Mann überwies bis Ende Juli in mehreren Einzelschritten einen Betrag im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich an unterschiedliche Konten.
Erst als ihm Unstimmigkeiten bei den geforderten Beträgen auffielen, wurde ihm bewusst, dass er einem Betrug zum Opfer gefallen war.
Daraufhin wurde die Polizei in Kenntnis gesetzt.
Die Polizei Euskirchen warnt:
Solche Gewinnversprechen am Telefon oder über digitale Kommunikationsdienste sind nahezu immer betrügerisch. Die Masche folgt einem bekannten Muster:
Ein hoher Gewinn wird versprochen, den es angeblich nur nach Zahlung einer "Gebühr" oder einer "Versicherung" gibt. Die Täter setzen die Opfer unter Druck, handeln rhetorisch geschickt und wirken vertrauenswürdig.
Digitale Kommunikationskanäle wie Messenger-Dienste werden genutzt, um den Kontakt zu intensivieren und die Kontrolle über das Opfer zu behalten.
Häufig werden auch Apps zur Überweisung von Kryptowährungen eingesetzt, die Zahlungen nahezu nicht mehr rückverfolgbar machen.
- Seien Sie deshalb misstrauisch, wenn Ihnen am Telefon hohe
Gewinne versprochen werden- insbesondere, wenn Sie zuvor an keinem
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- Überweisen Sie niemals Geld, um angebliche Gewinne zu erhalten.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen