250606-2: Mädchen nach Verkehrsunfall verstorben

Ermittlungen der Polizei dauern an Nachtrag zur Pressemeldung mit der Ziffer 1 vom 5. Juni 2025 Staatsanwaltschaft Köln und Polizei Rhein-Erft-Kreis geben bekannt: Das Mädchen (10), das bei einem Verkehrsunfall am Mittwoch (4.
Hürth (ots) - Juni) in Hürth schwer verletzt wurde, ist am Freitagnachmittag (6. Juni) in einer Klinik verstorben.
Laut derzeitigem Ermittlungsstand soll die Schülergruppe, bestehend aus zwei Klassen, gegen 12.15 Uhr von der Theresiastraße in Richtung Theresienhöhe unterwegs gewesen sein. Nachdem ein Teil der Schülergruppe die Fahrbahn der Frechener Straße an der Fußgängerampel überquert hatte, habe die zweite Gruppe auf die nächste Grünphase gewartet. Sie sollen dann bei Grünlicht die Fahrbahn der Frechener Straße betreten haben, als sich der BMW-Fahrer aus Richtung Sudetenstraße von links näherte und die Fußgänger erfasste. Laut derzeitigem Ermittlungsstand gehen die Polizisten Hinweisen nach, dass der 20-Jährige über eine Rotlicht zeigende Ampel gefahren sei.
Die weiteren Ermittlungen des Verkehrskommissariats dauern an. (jus)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Laut derzeitigem Ermittlungsstand soll die Schülergruppe, bestehend aus zwei Klassen, gegen 12.15 Uhr von der Theresiastraße in Richtung Theresienhöhe unterwegs gewesen sein. Nachdem ein Teil der Schülergruppe die Fahrbahn der Frechener Straße an der Fußgängerampel überquert hatte, habe die zweite Gruppe auf die nächste Grünphase gewartet. Sie sollen dann bei Grünlicht die Fahrbahn der Frechener Straße betreten haben, als sich der BMW-Fahrer aus Richtung Sudetenstraße von links näherte und die Fußgänger erfasste. Laut derzeitigem Ermittlungsstand gehen die Polizisten Hinweisen nach, dass der 20-Jährige über eine Rotlicht zeigende Ampel gefahren sei.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen