Ladendiebinnen auf "Shoppingtour"

Ein Mitarbeiter eines Bekleidungsgeschäftes hat am späten Dienstagnachmittag zwei Ladendiebinnen in der Fackelstraße ertappt.
Kaiserslautern (ots) - Bei der anschließenden Durchsuchung der Frauen kamen noch weitere Taten zum Vorschein.
Der Angestellte hatte die beiden Kundinnen dabei beobachtet, wie sie mit mehreren Kleidungsstücken zu einer Umkleidekabine gingen. Eine der beiden betrat die Kabine, während die zweite "Wache" stand. Nach einer kurzen Weile verließ das Duo den Umkleidebereich und hatte jetzt nur noch eine Hose dabei. Die restlichen Kleider waren verschwunden. Nachdem die mutmaßlichen Langfinger das Geschäft verlassen hatten, sprach der Mitarbeiter die Frauen an. In einer mitgeführten Tasche tauchten die fehlende Kleidung sowie weitere Artikel auf. Bei anschließenden Ermittlungen der Polizei stellte sich heraus, dass die 36 und 38 Jahre alten Damen zuvor in einer Parfümerie unterwegs waren und auch dort schon Waren mitgehen ließen. Die beiden müssen sich jetzt wegen des Verdachts des Ladendiebstahls rechtfertigen. Die aufgefundenen Gegenstände konnten den rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden. |kfa
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Polizeipräsidium Westpfalz
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
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Der Angestellte hatte die beiden Kundinnen dabei beobachtet, wie sie mit mehreren Kleidungsstücken zu einer Umkleidekabine gingen. Eine der beiden betrat die Kabine, während die zweite "Wache" stand. Nach einer kurzen Weile verließ das Duo den Umkleidebereich und hatte jetzt nur noch eine Hose dabei. Die restlichen Kleider waren verschwunden. Nachdem die mutmaßlichen Langfinger das Geschäft verlassen hatten, sprach der Mitarbeiter die Frauen an. In einer mitgeführten Tasche tauchten die fehlende Kleidung sowie weitere Artikel auf. Bei anschließenden Ermittlungen der Polizei stellte sich heraus, dass die 36 und 38 Jahre alten Damen zuvor in einer Parfümerie unterwegs waren und auch dort schon Waren mitgehen ließen. Die beiden müssen sich jetzt wegen des Verdachts des Ladendiebstahls rechtfertigen. Die aufgefundenen Gegenstände konnten den rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden. |kfa
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Quelle: Rheinland-Pfalz