Verstoß gegen das Nachtfahrverbot

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (03./04.07.2025) wurde gegen 00:20 Uhr ein LKW mit ausländischer Zulassung auf der B10 in Fahrtrichtung Landau in Höhe der Anschlussstelle Siebeldingen einer Verkehrskontrolle unterzogen.
B10/Siebeldingen (ots) - Bezüglich des dort bestehenden Nachtfahrverbotes zwischen 22 und 6 Uhr für LKW ab 7,5 Tonnen konnte der 48-jährige LKW-Fahrer keine Ausnahmegenehmigung vorzeigen. Auch der Be- oder Entladeort lag nicht in dem durch das Nachtfahrverbot geschützten Bereich, weshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Da der Fahrer keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Diese hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.
Quelle: Rheinland-Pfalz