Auffahrunfall an Ampel - Hinweise auf körperliche Fahruntüchtigkeit

Am Donnerstagvormittag gegen 11:00 Uhr kam es in der Geschwister-Scholl-Straße in der Mainzer Oberstadt zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen.
Mainz-Oberstadt (ots) - Ein PKW befuhr die Geschwister-Scholl-Straße in Richtung Emy-Röder-Straße. An der dortigen Ampelkreuzung hielt der Fahrer vorschriftsmäßig bei Rot und fuhr anschließend bei Grünlicht an. Der nachfolgende PKW fuhr plötzlich ungebremst auf das anfahrende Fahrzeug auf. Dabei kam es zu einem leichten Zusammenstoß, wodurch beide Fahrzeuge beschädigt wurden.
Der vorausfahrende PKW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Auch das Fahrzeug des Unfallverursachers wurde abgeschleppt, da ihm vor Ort die Weiterfahrt untersagt wurde.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten körperliche Beeinträchtigungen bei dem 85-jährigen Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges fest. Der Mann hatte offensichtlich ein stark vermindertes Hörvermögen und konnte dem Gespräch nur schwer folgen. Zudem musste er sich beim Gehen sowohl am Fahrzeug als auch an den Beamten abstützen.
Aufgrund des Unfallherganges und der festgestellten körperlichen Mängel wurde der Führerschein des Fahrers zunächst beschlagnahmt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §315c StGB eingeleitet.
Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und weist darauf hin, dass körperliche oder geistige Einschränkungen die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen können.
Der vorausfahrende PKW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Auch das Fahrzeug des Unfallverursachers wurde abgeschleppt, da ihm vor Ort die Weiterfahrt untersagt wurde.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten körperliche Beeinträchtigungen bei dem 85-jährigen Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges fest. Der Mann hatte offensichtlich ein stark vermindertes Hörvermögen und konnte dem Gespräch nur schwer folgen. Zudem musste er sich beim Gehen sowohl am Fahrzeug als auch an den Beamten abstützen.
Aufgrund des Unfallherganges und der festgestellten körperlichen Mängel wurde der Führerschein des Fahrers zunächst beschlagnahmt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §315c StGB eingeleitet.
Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und weist darauf hin, dass körperliche oder geistige Einschränkungen die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen können.
Quelle: Rheinland-Pfalz