Täterfestnahme eines Graffitisprayers auf frischer Tat

Am Dienstag, den 29. Juli 2025 wurde gegen 17:45 Uhr durch einen aufmerksamen Zeugen festgestellt, dass ein Mann mit zwei grünen Sprühdosen im Bereich Saarbrücken-Herrensohr unterwegs war.
Saarbrücken (ots) - Der
Zeuge
verfolgte den späteren Beschuldigten auf Abstand und konnte die
Person beim Anbringen von mehreren sog. Graffiti-Tags an
unterschiedlichen Tatorten beobachten. Durch die hinzugerufenen
Polizeibeamten konnte der Beschuldigte in der Folge angetroffen und
vorläufig festgenommen werden. Bei dem 21-Jährigen konnten
entsprechende Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden.
Durch die Polizeibeamten wurde ein Strafverfahren gegen den Mann
eingeleitet. Die Ermittlungen dauern derzeit an. Die
Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte die vorläufige Festnahme
des Sprayers zwecks Durchführung des Beschleunigten Verfahrens,
wobei
bereits am morgigen Tag mit der Durchführung einer Hauptverhandlung
beim zuständigen Amtsgericht zu rechnen ist. Den entstandenen
Sachschaden schätzt die Polizei auf ca. 650 Euro.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeiinspektion Sulzbach
PHK Scherer
Gärtnerstraße 12
66280 Sulzbach
Telefon: 06897/9330
E-Mail: pi-sulzbach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
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Original-Content von: Polizeiinspektion Sulzbach, übermittelt durch news aktuell
Zeuge
verfolgte den späteren Beschuldigten auf Abstand und konnte die
Person beim Anbringen von mehreren sog. Graffiti-Tags an
unterschiedlichen Tatorten beobachten. Durch die hinzugerufenen
Polizeibeamten konnte der Beschuldigte in der Folge angetroffen und
vorläufig festgenommen werden. Bei dem 21-Jährigen konnten
entsprechende Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden.
Durch die Polizeibeamten wurde ein Strafverfahren gegen den Mann
eingeleitet. Die Ermittlungen dauern derzeit an. Die
Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte die vorläufige Festnahme
des Sprayers zwecks Durchführung des Beschleunigten Verfahrens,
wobei
bereits am morgigen Tag mit der Durchführung einer Hauptverhandlung
beim zuständigen Amtsgericht zu rechnen ist. Den entstandenen
Sachschaden schätzt die Polizei auf ca. 650 Euro.
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Quelle: Saarland