Bundespolizei stellt Mann nach Anspucken einer Zugbegleiterin - Festnahme aufgrund Haftbefehls

Am Mittwochmorgen, den 23. Juli 2025 kam es in einer S-Bahn auf der Strecke von Dessau-Roßlau nach Halle (Saale) zu einem Vorfall gegenüber einer Zugbegleiterin.
Dessau-Roßlau (ots) - Um 06:26 Uhr betrat ein bereits auffällig gewordener Mann am Haltepunkt Marke die S-Bahn, obwohl dieser kurz zuvor durch einen Kollegen der Geschädigten in einem anderen Zug von der Weiterfahrt ausgeschlossen worden war. Als die Zugbegleiterin den Mann aufforderte, den Zug zu verlassen, reagierte dieser äußerst aggressiv, schrie die Bahnbedienstete lautstark an, stellte ihr nach und spuckte ihr schließlich ins Gesicht. Danach verließ der 38-Jährige die S-Bahn am nächsten Haltepunkt. Die Zugbegleiterin brach ihren Dienst daraufhin ab und begab sich zur Anzeigenerstattung zum Bundespolizeirevier Dessau. Dank der durch die Geschädigte abgegebenen Personenbeschreibung konnte der deutsche Tatverdächtige rund fünf Stunden später im Hauptbahnhof Dessau durch Einsatzkräfte der Bundespolizei festgestellt und kontrolliert werden. Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungssystem der Polizei ergab, dass die Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar, seit Juli dieses Jahres per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Deutschen suchte. Im April 202 verurteilte ihn das Amtsgericht Wetzlar wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1000 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 50
Tagen Haft. Bisher hatte er weder die offene Geldforderung beglichen
noch sich dem Strafantritt gestellt und war unbekannten Aufenthaltes. Folglich erließ oben genannte Staatsanwaltschaft den Haftbefehl über nunmehr 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Dies eröffneten die Einsatzkräfte dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau. Den haftabwendenden Betrag von 1000 Euro konnte der Festgenommene nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um dort die nächsten 25 Tage zu verbringen. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls. Gegen den Mann wird nun wegen Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
Tagen Haft. Bisher hatte er weder die offene Geldforderung beglichen
noch sich dem Strafantritt gestellt und war unbekannten Aufenthaltes. Folglich erließ oben genannte Staatsanwaltschaft den Haftbefehl über nunmehr 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Dies eröffneten die Einsatzkräfte dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau. Den haftabwendenden Betrag von 1000 Euro konnte der Festgenommene nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um dort die nächsten 25 Tage zu verbringen. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls. Gegen den Mann wird nun wegen Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
Quelle: Sachsen-Anhalt