Drei Männer - vier Haftbefehle

Auf einen polnischen Bürger wurde eine Streife der Bundespolizei am Freitagnachmittag auf der Görlitzer Brückenstraße aufmerksam.
Görlitz, BAB 4 (ots) - Als die Beamten die Personalien des 58-Jährigen überprüften, stellten sie einen vorliegenden Strafvollstreckungshaftbefehl fest. Auf der Grundlage dieses Haftbefehls ließ die Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn seit Februar dieses Jahres nach dem Verurteilten fahnden. Schließlich war er seiner Zahlungspflicht bislang nicht nachgekommen, hatte eine Geldstrafe, die wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen angeordnet worden war, ignoriert. Auch nach seiner Ergreifung konnte er an diese Schulden nichts ändern, denn er war zahlungsunfähig. Die immer noch fälligen 1.335,00 Euro sitzt er nun also ersatzweise ab.
Am Samstag wollte am späten Vormittag ein Litauer (50) über die Autobahnkontrollstelle bei Görlitz einreisen. Was der Mann dabei wohl vergessen hatte, war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster. Der Haftbefehl war zwar schon vor knapp 16 Jahren ausgefertigt worden. An seiner Gültigkeit hatte sich aber nichts geändert. Mit Urteil des Landgerichts Münster wurde der damalige Angeklagte 2006 wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub zu sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Nachdem er deshalb im Gefängnis landete, wurde er von dort aus abgeschoben. In dem Zusammenhang wurde angeordnet, dass er bei erneuter Einreise festgenommen wird. Genau das tat die Bundespolizei, brachte ihn anschließend in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Nun liegen 1035 Tage Restfreiheitsstrafe vor dem 50-Jährigen.
Der dritte Festgenommene, auf den gleich zwei Haftbefehle ausgestellt waren, lief am Sonntag, kurz nach 04.00 Uhr, über die Stadtbrücke von Zgorzelec nach Görlitz. In seinem Fall ging es um die Vollstreckung einer Strafe wegen Beleidigung (Amtsgericht Hamburg-St. Georg, 500,00 Euro) und einer Strafe wegen Diebstahls (Amtsgericht Frankfurt am Main, 1.250,00 Euro). Nach seiner Festnahme kam auch er wegen Zahlungsunfähigkeit für mehrere Monate hinter Gitter.
Am Samstag wollte am späten Vormittag ein Litauer (50) über die Autobahnkontrollstelle bei Görlitz einreisen. Was der Mann dabei wohl vergessen hatte, war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster. Der Haftbefehl war zwar schon vor knapp 16 Jahren ausgefertigt worden. An seiner Gültigkeit hatte sich aber nichts geändert. Mit Urteil des Landgerichts Münster wurde der damalige Angeklagte 2006 wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub zu sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Nachdem er deshalb im Gefängnis landete, wurde er von dort aus abgeschoben. In dem Zusammenhang wurde angeordnet, dass er bei erneuter Einreise festgenommen wird. Genau das tat die Bundespolizei, brachte ihn anschließend in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Nun liegen 1035 Tage Restfreiheitsstrafe vor dem 50-Jährigen.
Der dritte Festgenommene, auf den gleich zwei Haftbefehle ausgestellt waren, lief am Sonntag, kurz nach 04.00 Uhr, über die Stadtbrücke von Zgorzelec nach Görlitz. In seinem Fall ging es um die Vollstreckung einer Strafe wegen Beleidigung (Amtsgericht Hamburg-St. Georg, 500,00 Euro) und einer Strafe wegen Diebstahls (Amtsgericht Frankfurt am Main, 1.250,00 Euro). Nach seiner Festnahme kam auch er wegen Zahlungsunfähigkeit für mehrere Monate hinter Gitter.
Quelle: Sachsen