Polizei kontrolliert auf der A24 - Zahlreiche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten festgestellt

06.06.2025 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 04.06.2025 - BAB 24 Rastplatz Gudow Süd Am 04.06.2025 zwischen 13:00 und 20:00 Uhr kontrollierten vierzehn Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg gemeinsam mit zwei Beamten der Wasserschutzpolizei Lübeck und zwei Zollbeamten auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Berlin insgesamt 48 Verkehrsteilnehmer.
Ratzeburg (ots) - Bei 24 Fahrzeugführern stellten die Beamten neunzehn Ordnungswidrigkeiten und fünf Straftaten fest.
Fünfzehn Verkehrsteilnehmer führten ihre Fahrzeuge im überladenen Zustand.
Ein 32-jähriger Pole überschritt mit seinem Autotransporter mit Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 5,2 Tonnen sogar um 63,8 Prozent. Ihm und neun weiteren LKW-Fahrern drohen nun hohe Bußgelder, die übrigen kamen noch mit einem Verwarngeld davon. Zehn LKW-Fahrer durften erst, nachdem sie die Überladung beseitigt hatten, ihren Weg fortsetzen.
Drei Fahrzeugkombinationen waren technisch in einem derartig mangelhaften Zustand, dass die Kontrollkräfte vor Ort die Weiterfahrt untersagten. Die Mängel reichten von Karosserieschäden, über verschlissene Reifen bis hin zu defekten Bremsanlagen.
Bei drei Anhängern war kein geeignetes Abrissseil vorhanden, welches diesen im Notfall bremst, sollte er ungeplant von der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs getrennt werden. Die Fahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Ein 53-jähriger deutscher Civic-Fahrer aus Hagenow war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Es handelte sich hierbei sogar um einen Wiederholungstäter. Die Polizeikräfte eröffneten ein Strafverfahren und untersagten die Weiterfahrt.
Ein 24-jähriger Deutscher aus Hamburg führte seinen Mercedes und ein 38-jähriger Deutscher aus Berlin seinen Audi, ohne dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestand. Auch diesen Fahrern droht ein Strafverfahren und ihre Fahrt endete vorerst auf dem Rastplatz Gudow. Beim Hamburger Audi-Fahrer sichteten die Beamten zudem ein verbotenes Einhandmesser, welches zugriffsbereit zwischen Fahrer- und Beifahrersitz lag. Die Einsatzkräfte stellten das Messer sicher und eröffneten ein Verfahren nach dem Waffengesetz.
Bei einem mit Rindfleisch beladenen Kühltransporter und dem 31-jährigen türkischen Fahrer aus Hamburg hatten die Beamten Zweifel an der Einhaltung der Hygienevorschriften. Daher informierten sie die zuständige Lebensmittelbehörde des Landkreises Herzogtum Lauenburg mit dem Zweck, eine lebensmittelrechtliche Kontrolle des Betriebs anzuregen.
Ein 35-jähriger Audi-Fahrer war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Ordnungshüter informierten die ausschreibende Staatsanwaltschaft Itzehoe über den Aufenthaltsort.
Kurz vor dem offiziellen Ende der Kontrolle hielten die Polizeibeamten noch einen 26-jährigen deutschen Audi-Fahrer an, welcher sich nicht ausweisen konnte. Der Verkehrsteilnehmer zeigte ihnen auf seinem Smartphone ein Foto seines vermeintlichen Führerscheins und gab sich dabei als die Person in dem Dokument aus. Die Kontrollierenden waren jedoch misstrauisch und schöpften Verdacht, dass der Mann etwas zu verheimlichen hatte. Noch im Streifenwagen auf dem Weg zur erkennungsdienstlichen Behandlungen, bei welcher die Identität zweifelsfrei festgestellt werden sollte, räumte der PKW-Fahrer sein Vergehen ein.
Um zu verbergen, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, hatte er die Beamten belogen.
Mit dem Kontrollergebnis zeigt sich wieder einmal die Bedeutsamkeit der Verkehrsüberwachung auf der Transitroute A 24. Zukünftige Kontrollen sind bereits in Planung.
Fünfzehn Verkehrsteilnehmer führten ihre Fahrzeuge im überladenen Zustand.
Ein 32-jähriger Pole überschritt mit seinem Autotransporter mit Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 5,2 Tonnen sogar um 63,8 Prozent. Ihm und neun weiteren LKW-Fahrern drohen nun hohe Bußgelder, die übrigen kamen noch mit einem Verwarngeld davon. Zehn LKW-Fahrer durften erst, nachdem sie die Überladung beseitigt hatten, ihren Weg fortsetzen.
Drei Fahrzeugkombinationen waren technisch in einem derartig mangelhaften Zustand, dass die Kontrollkräfte vor Ort die Weiterfahrt untersagten. Die Mängel reichten von Karosserieschäden, über verschlissene Reifen bis hin zu defekten Bremsanlagen.
Bei drei Anhängern war kein geeignetes Abrissseil vorhanden, welches diesen im Notfall bremst, sollte er ungeplant von der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs getrennt werden. Die Fahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Ein 53-jähriger deutscher Civic-Fahrer aus Hagenow war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Es handelte sich hierbei sogar um einen Wiederholungstäter. Die Polizeikräfte eröffneten ein Strafverfahren und untersagten die Weiterfahrt.
Ein 24-jähriger Deutscher aus Hamburg führte seinen Mercedes und ein 38-jähriger Deutscher aus Berlin seinen Audi, ohne dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestand. Auch diesen Fahrern droht ein Strafverfahren und ihre Fahrt endete vorerst auf dem Rastplatz Gudow. Beim Hamburger Audi-Fahrer sichteten die Beamten zudem ein verbotenes Einhandmesser, welches zugriffsbereit zwischen Fahrer- und Beifahrersitz lag. Die Einsatzkräfte stellten das Messer sicher und eröffneten ein Verfahren nach dem Waffengesetz.
Bei einem mit Rindfleisch beladenen Kühltransporter und dem 31-jährigen türkischen Fahrer aus Hamburg hatten die Beamten Zweifel an der Einhaltung der Hygienevorschriften. Daher informierten sie die zuständige Lebensmittelbehörde des Landkreises Herzogtum Lauenburg mit dem Zweck, eine lebensmittelrechtliche Kontrolle des Betriebs anzuregen.
Ein 35-jähriger Audi-Fahrer war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Ordnungshüter informierten die ausschreibende Staatsanwaltschaft Itzehoe über den Aufenthaltsort.
Kurz vor dem offiziellen Ende der Kontrolle hielten die Polizeibeamten noch einen 26-jährigen deutschen Audi-Fahrer an, welcher sich nicht ausweisen konnte. Der Verkehrsteilnehmer zeigte ihnen auf seinem Smartphone ein Foto seines vermeintlichen Führerscheins und gab sich dabei als die Person in dem Dokument aus. Die Kontrollierenden waren jedoch misstrauisch und schöpften Verdacht, dass der Mann etwas zu verheimlichen hatte. Noch im Streifenwagen auf dem Weg zur erkennungsdienstlichen Behandlungen, bei welcher die Identität zweifelsfrei festgestellt werden sollte, räumte der PKW-Fahrer sein Vergehen ein.
Um zu verbergen, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, hatte er die Beamten belogen.
Mit dem Kontrollergebnis zeigt sich wieder einmal die Bedeutsamkeit der Verkehrsüberwachung auf der Transitroute A 24. Zukünftige Kontrollen sind bereits in Planung.
Quelle: Schleswig-Holstein