Fahren unter berauschenden Mitteln

Auch an diesem Wochenende führten die Polizeibeamten der PI Schmalkalden-Meiningen Verkehrskontrollen durch, bei welchen die Fahrtauglichkeit der Fahrzeugführer geprüft wurden. Die Beamten stellten bei mehreren Fahrzeugführern fest, dass diese trotz des Konsums von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ein Kraftfahrzeug führten, was eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich zieht.
Schmalkalden-Meiningen (ots) - Hierbei stellen die Beamten immer wieder Fahrer von sogenannten Elektroscootern fest, welche berauscht einen solchen Roller führen.
Auch diese Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit ist es auch hier verboten, diese unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zu führen.
Auch diese Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit ist es auch hier verboten, diese unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zu führen.
Quelle: Thüringen