Verkehrsdelikte sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Am Pfingstwochenende wurden im Saale-Orla-Kreis mehrere Verkehrsteilnehmer, die unter Alkohol-bzw. Drogeneinfluss standen, kontrolliert.
Landkreis Saale-Orla (ots) - Am Sonntag wurde ein 32-Jähriger erwischt, der in Pößneck mit seinem E-Roller unterwegs war. Ein durchgeführter Test ergab Hinweise auf eine Drogenbeeinflussung.
In der Nacht von Sonntag zu Montag wurde in Gefell ein 37-Jähriger kontrolliert.
Da bei ihm Alkoholgeruch sowie andere Anhaltspunkte für eine Alkohol- bzw. Drogembeeinflussung vorlagen sollte ein Test bzw. weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Diesen widersetzte sich der nunmehr Beschuldigte vehement und musste schließlich aus seinem Fahrzeug herausgezogen und gefesselt werden.
Glücklicherweise wurde niemand verletzt, nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Beschuldigte von der Dienststelle entlassen.
Am Montagabend war darüber hinaus ein 39-Jähriger mit über zwei Promille unterwegs.
In der Oberpöllnitzer Straße in Triptis fand die Verkehrskontrolle statt. Während der Maßnahmen beleidigte der Beschuldigte dann noch die eingesetzten Beamten.
In allen Fällen wurden Blutprobenentnahmen durchgeführt und Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In der Nacht von Sonntag zu Montag wurde in Gefell ein 37-Jähriger kontrolliert.
Da bei ihm Alkoholgeruch sowie andere Anhaltspunkte für eine Alkohol- bzw. Drogembeeinflussung vorlagen sollte ein Test bzw. weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Diesen widersetzte sich der nunmehr Beschuldigte vehement und musste schließlich aus seinem Fahrzeug herausgezogen und gefesselt werden.
Glücklicherweise wurde niemand verletzt, nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Beschuldigte von der Dienststelle entlassen.
Am Montagabend war darüber hinaus ein 39-Jähriger mit über zwei Promille unterwegs.
In der Oberpöllnitzer Straße in Triptis fand die Verkehrskontrolle statt. Während der Maßnahmen beleidigte der Beschuldigte dann noch die eingesetzten Beamten.
In allen Fällen wurden Blutprobenentnahmen durchgeführt und Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Quelle: Thüringen