DOH fordert Entfristung des Dopingopfer-Hilfegesetz

DOH fordert Entfristung des Dopingopfer-Hilfegesetz
Berlin (SID) - Der Dopingopfer-Hilfeverein (DOH) hat von Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine Entfristung des zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) gefordert. Die Antragsmöglichkeit für finanzielle Unterstützung der Betroffenen soll um mindestens drei Jahre vom 30. Juni 2017 bis zum 30. Juni 2020 ausgedehnt werden.
"Wir benötigen mehr Zeit. Wir haben zwei, drei neue Fälle pro Tag", erklärte die DOH-Vorsitzende Ines Geipel. Das Gesetz wurde im Vorjahr verabschiedet. Demnach erhalten offizielle DDR-Dopingopfer vom Bund eine Einmalzahlung von 10 .500 Euro aus einem Hilfsfonds von 10,5 Millionen Euro.
Wie Geipel weiter erklärte, kämen die früheren Sportler oftmals nicht an beweiskräftige Akten und Gutachten. Es fehle an der nötigen Unterstützung durch Ärzte und die Landessportbünde, auch sei der Informationsstand der Geschädigten oft gering. Die Betroffenen müssen anhand medizinischer Gutachten beweisen, dass ihre Schädigung zu mehr als 50 Prozent auf Doping im DDR-Sport zurückzuführen ist.