DOSB weiter für Betroffene sexualisierter Gewalt aktiv

Der DOSB wird sich weiter am "Ergänzenden Hilfesystem" (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt beteiligen.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wird sich weiter am "Ergänzenden Hilfesystem" (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt beteiligen. Dies wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen und am Freitag bekannt gegeben. Anfang des nächsten Jahres tritt die Folgevereinbarung in Kraft und läuft bis Ende Dezember 2025.
Nach Kritik von Betroffenen an der langwierigen Bearbeitung heißt es in der neuen Vereinbarung nun, dass künftig eine "Regelbearbeitungszeit" von drei Monaten angestrebt wird. Das EHS finanziert Leistungen, die von den gesetzlichen Hilfesystemen nicht oder nicht gemäß den Bedürfnissen der Betroffenen von sexualisierter Gewalt geleistet werden.
Seit dem Inkrafttreten der bisherigen Folgevereinbarung im Oktober 2021 gingen beim DOSB nach eigenen Angaben 23 Fälle zur Bearbeitung ein. Bei 20 Fällen seien demnach insgesamt Sachleistungen in Höhe von rund 65.400 Euro vergeben worden. Drei Fälle mussten laut DOSB aufgrund des fehlenden Bezuges zum organisierten Sport abgelehnt werden.