Erfolg für Sportgerichtsbarkeit: Radrennfahrer scheitert vor OLG

Erfolg für Sportgerichtsbarkeit: Radrennfahrer scheitert vor OLG
Frankfurt/Main (SID) - Die Sportgerichtsbarkeit hat in Deutschland einen Erfolg vor einem ordentlichen Gericht errungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) wies die Berufung eines Profiradfahrers zurück, der vom Bundessport- und Schiedsgericht (BSSG) zu einer zwölfmonatigen Dopingsperre verurteilt worden war.
Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hatte Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse bei dem Radrennfahrer festgestellt und das BSSG informiert. Der Radfahrer ließ den Fall nicht vom Internationalen Sportgerichtshof CAS überprüfen und forderte stattdessen vor dem Landgericht Schadenersatz, da die Sperre seiner Meinung nach rechtswidrig sei.
Das OLG bestätigte das Urteil des Landgerichts, da sich der Radfahrer der Verbandsgerichtsbarkeit und "der Anerkennung des CAS als einziger Berufungsinstanz unterworfen habe". Die Verknüpfung zwischen Lizenzerteilung und Verpflichtungserklärung beinhaltet nach Meinung des Gerichtes auch keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Dieser Missbrauch war in früheren Prozessen von Sportlern vor ordentlichen Gerichten thematisiert worden. So hatte das Oberlandesgericht München im Prozess von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein im Januar 2015 eine Schadenersatzklage zugelassen. Das Gericht begründete sein Urteil im Verfahren um die zweijährige Sperre gegen die Läuferin wegen zu hoher Blutwerte unter anderem mit dem Verstoß gegen das Kartellrecht sowie mit strukturellen Defiziten beim CAS.
Eineinhalb Jahre später erklärte jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin für unzulässig und widersprach der Einschätzung des Oberlandesgerichts. Die Diskussion um die Sportgerichtsbarkeit hält an.