Sportrechtler Lehner sieht Pechstein nach Urteil in Brüssel gestärkt

Weltcup in Heerenveen: Pechstein Sechste im Massenstart
Berlin (SID) - Der renommierte Sportrechtsanwalt Michael Lehner sieht die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein in ihrer juristischen Auseinandersetzung mit dem Weltverband ISU nach einem Gerichtsurteil in Belgien gestärkt.
Pechstein kämpft mit ihrer Klage nicht nur um Schadenersatz für ihre umstrittene Dopingsperre wegen erhöhter Blutwerte (2009 bis 2011). Der 46-Jährigen geht es auch um die Möglichkeit, dass Athleten vor deutsche Gerichte ziehen können und sich nicht ausschließlich der Schiedsgerichtsbarkeit des Internationalen Sportgerichtshofs CAS unterwerfen müssen.
Pechstein hatte im Sommer 2016 vor dem Bundesgerichtshof in diesem Vorhaben eine schwere juristische Niederlage erlitten. Anschließend legte sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
"Das Bundesverfassungsgericht prüft unsere Grundrechte, achtet auf der anderen Seite auch auf einen Einklang zum europäischen Recht. Niemand, auch nicht das Bundesverfassungsgericht, stellt sich gerne in Widerspruch zu einer europäischen Rechtsentwicklung", sagte Lehner dem SID: "Man guckt da rüber, sieht sich die Dinge an und überlegt sich, was die europäischen Instanzen sagen."
Der Appellationshof in Brüssel hatte zuletzt im Rechtsstreit zwischen dem Fußballklub FC Seraing und der FIFA die Position des CAS geschwächt. Die gesetzliche Verpflichtung, Streitigkeiten vor dem Schiedsgericht zu regeln, sei rechtswidrig.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Pechstein wird allerdings noch länger auf sich warten lassen. Eine Sprecherin teilte am Dienstag auf Anfrage mit, dass es "keinen neuen Stand" gebe und ein Termin "nicht absehbar" sei.
Pechstein hatte angekündigt, bei einer Niederlage zur Not vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. "Wir haben es beim Bosman-Urteil gesehen, dass von oben plötzlich anderes entschieden wurde", sagte Lehner: "Es gibt gute Chancen, dass es einfach mal gedreht wird."
Das BGH-Urteil im Fall Pechstein bezeichnete er als "falsch und daneben". Er habe das Gefühl gehabt, dass der BGH dem Hilferuf der Verbände mehr gefolgt sei als rechtsstaatlichen Prinzipien.