CAS weist Klage russischer Athleten ab

CAS weist Klage russischer Athleten ab
Das Ad-Hoc-Gericht des Internationalen Sportgerichtshof CAS hat die Klage von 13 Russen für eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang abgewiesen. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Die Klage sei eingereicht worden, als das Schnell-Gericht in Pyeongchang noch gar nicht geöffnet hatte.
13 russische Sportler, Ärzte, und Trainer hatten beim Ad-Hoc-Gericht des CAS dagegen geklagt, dass sie keine Einladung für die Winterspiele erhalten hatten. Betroffen sind unter anderem der frühere Eisschnelllauf-Weltmeister Pavel Kulizhnikov und Shorttrack-Läuferin Tatiana Borodulina. Die genaue Urteilsbegründung werde am Freitag veröffentlicht, hieß es.
47 weitere Fälle von russischen Sportlern und Trainern, die wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Richtlinien bei den Winterspielen 2014 in Sotschi keine Einladung erhalten hatten, sind noch beim CAS anhängig. Zu den betroffenen Athleten gehören Shorttrack-Ikone Viktor Ahn und Biathlon-Star Anton Shipulin. Für diese Verfahren will das Gericht am Freitag (11:00 Uhr OZ/03:00 Uhr MEZ) die Urteile verkünden.