EU-Kommission sieht "nützlichen Präzedenzfall"

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Brüssel (SID) - Die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamtes, die den deutschen Athleten bei Olympischen Spielen deutlich mehr Werbemöglichkeiten einräumt, könnte weitere Kreise ziehen. Die FAZ berichtet in ihrer Freitagsausgabe, dass die Europäische Kommission befürwortet, "dass auch Sportler aus anderen Ländern gegen kartellrechtlich fragwürdige Vorschriften der Olympiaorganisationen vorgehen".
"Auf jeden Fall bietet das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen den Deutschen Olympischen Sportbund einen nützlichen Präzedenzfall für Athleten in ganz Europa", teilte ein Kommissionssprecher der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit. Die EU-Kommission hob zudem die Bedeutung der "kommerziellen Freiheit des einzelnen Athleten" hervor.
Auf Drängen des Bundeskartellamtes haben sich das Internationale Olympische Komitee (IOC) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zu einer Lockerung der Regel 40 der Olympischen Charta bereit erklärt. Das hatte das Bundeskartellamt am Mittwoch mitgeteilt. Nach Regel 40, Paragraf 3 der Olympischen Charta durften Athleten bislang Namen oder Bilder während der Olympischen Spiele sowie kurz vorher und kurz nachher nicht zu Werbezwecken nutzen.
Nach FAZ-Informationen will sich eine Weltmeisterin aus dem europäischen Ausland, "die im Wintersport aktiv ist und Vermarktungsinteressen in Deutschland hat" am Verfahren des Bundeskartellamtes beteiligen. Ein entsprechender Antrag sei bereits gestellt worden, ihren Namen will die Sportlerin allerdings "aus Sorge vor Benachteiligungen" zunächst nicht nennen.