IOC und DOSB lockern Werberegel für Athleten

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Berlin (SID) - Großer Erfolg für deutsche Top-Athleten: In Zukunft haben deutsche Spitzensportler und ihre Sponsoren bei Olympischen Spielen deutlich erweiterte Werbemöglichkeiten. Auf Drängen des Bundeskartellamtes haben sich das Internationale Olympische Komitee (IOC) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zu einer Lockerung der Regel 40 der Olympischen Charta bereit erklärt.
Nach Regel 40, Paragraf 3 der Olympischen Charta durften Athleten bislang Namen oder Bilder während der Olympischen Spiele sowie kurz vorher und kurz nachher nicht zu Werbezwecken nutzen. DOSB und IOC haben sich nun verpflichtet, diese Werbemöglichkeiten "erheblich zu erweitern", wie die Behörde mitteilte.
"Wir freuen uns, dass das Verfahren nun abgeschlossen und für alle Beteiligten somit wichtige Klarheit geschaffen worden ist", sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. Auch das IOC begrüßte die Entscheidung, dass die überarbeitete Regel 40 und die Social Media-Richtlinien des DOSB "mindestens bis zum Ende der Olympischen Winterspiele 2026 in Deutschland gültig sein werden", hieß es.
Das Bundeskartellamt hatte gegen DOSB und IOC bereits 2017 ein Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. "Durch unsere Entscheidung haben deutsche Athletinnen und Athleten künftig deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Vermarktung ihrer Person während der laufenden Olympischen Spiele", sagte Präsident Andreas Mundt vom Bundeskartellamt.
Konkret heißt das für Athleten, dass Werbemaßnahmen bei Olympischen Spielen nicht mehr wie bislang im Vorfeld beim DOSB angemeldet werden müssen. Außerdem können Athleten bestimmte Fotos, die bei Olympischen Spielen während und außerhalb des Wettkampfes aufgenommen wurden, nutzen. Dies gilt allerdings nicht für Bilder, auf denen olympische Symbole zu sehen sind.
Athleten dürfen während der Spiele auch Social Media freier nutzen und bestimmte Inhalte mit Grußbotschaften an den Sponsor versehen. Und wichtig: Bei Streitigkeiten über Werbemaßnahmen entscheiden in Zukunft nicht mehr die Sportgerichte, sondern ordentliche Zivilgerichte.