Beim Stalking sind die Opfer vor allem Frauen

Gestern Abend sahen Millionen Menschen den Film "Ewig Dein" im ZDF, in dem es um einen Stalking-Fall geht. Manuel Rubey spielt darin den gruseligen Stalker Hannes, der sein Opfer mit ständiger Präsenz und Psychoterror unter Druck setzt. Im Film geht das für den Stalker schlecht aus, im wahren Leben leiden vor allem die Opfer.
Opfer sind vor allem Frauen
Der Begriff "Stalking" (Nachstellungen) kommt aus dem Englischen und bezeichnet ein mutmaßliches, andauerndes und beharrliches Verfolgen und Belästigen einer anderen Person. Stalking kann sich in extremen Fällen auch in psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt äußern. In der Öffentlichkeit ist Stalking zuerst dadurch bekannt geworden, dass berühmte Persönlichkeiten von besonders hartnäckigen Fans gestalkt wurden. Mittlerweile ist Stalking ein breites Phänomen in der Gesellschaft. Laut "frauen-gegen-gewalt.de" ist rund jede vierte Frau in Deutschland schon einmal von Stalking betroffen gewesen. Männer trifft es vergleichsweise selten, nur vier Prozent mussten Stalking schon einmal erfahren.
In den meisten Fällen ist Stalking das Ergebnis einer beendeten Beziehung, die zuvor zwischen Täter und Opfer vorausgegangen ist, was auch als "Ex-Partner-Stalking" bekannt ist. Etwa 60 Prozent der Stalking-Fälle betreffen die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner. Die verlassene Person kann sich nicht mit der Trennung abfinden und stellt der anderen Person nach, entweder um sie zurückzugewinnen oder um Rache zu verüben.
Stalking ist strafbar
Stalking-Opfer müssen Stalking nicht hilflos erdulden. Mittlerweile sind die Strafverfolgungsbehörden hierzulande für Stalking sensibilisiert, Stalking erfüllt einen Straftatbestand. Nach § 238 kann Nachstellung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zu Nachstellungen zählen Handlungen wie:
das gezielte Aufsuchen räumlicher Nähe, Verfolgen und Auflauern auf dem Weg zur Arbeit, zum Sport oder zu Bekannten
Versuch, wiederholt Kontakt über Telefon, Mail, Post oder Messenger-Dienste herzustellen
unerlaubte Verwendung persönlicher Daten, etwa bei Warenbestellungen im Namen des Opfers
Androhung von Gewalt oder Freiheitsberaubung
Falschbehauptungen gegenüber Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen des Opfers
Cyberstalking
In Zeiten des Internets findet Stalking auch auf digitaler Ebene statt. Die Täter können ihren Opfern dort anonym und rund um die Uhr nachstellen. Zu den Formen des sogenannten Cyberstalkings gehören:
andauernde Kontaktaufnahme in sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten
Veröffentlichung privater Informationen und oder Fotos des Opfers
Verleumdung
Identitätsdiebstahl
Stalking ist eine schwere Belastung für die Opfer
Ob Panikattacken bei einem klingelnden Telefon, vor Angst nicht mehr vor die Tür zu gehen oder eine posttraumatische Belastungsstörung - Stalking kann die Opfer schwer belasten. Einige Opfer machen sich auch selbst für ihre Situation verantwortlich. Aus der psychischen Belastung heraus können auch körperliche Folgen entstehen, wie etwa eine Essstörung, Magenbeschwerden oder Gewichtsverlust.
Doch Betroffene werden nicht alleine gelassen. Es gibt zahlreiche Betreuungs- und Beratungsangebote für Stalkingopfer wie etwa das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", das rund um die Uhr das ganze Jahr über unter der Rufnummer 116 016 zu erreichen ist. Oft können sich hier Betroffene auch an Beratungsstellen oder Hilfeeinrichtungen in ihrer Region vermitteln lassen.
Das können Sie gegen Stalking tun
Darüber hinaus können sich Stalkingopfer auch selbst zur Wehr setzen, etwa indem sie die Polizei einschalten und folgende Maßnahmen ergreifen:
halten Sie alle unerwünschten Begegnungen und Kontaktaufnahmen mit Datum, Uhrzeit und Kommunikationsmittel schriftlich fest
Notieren Sie den Namen und Anschrift von Zeuginnen und Zeugen, die das Stalking beobachtet haben
Lassen Sie Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer aus öffentlichen Verzeichnissen löschen
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, um zu erfahren, wie Sie sich in ihrem Fall am besten Verhalten
Nehmen Sie Kontakt mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt auf, damit diese oder dieser ein unmissverständliches Schreiben an die Täterin oder den Täter aufsetzen kann, dass ein Kontakt nicht erwünscht ist
Teilen Sie Ihren Fall Freundinnen und Freunden sowie Familienangehörigen mit, um sich Unterstützung zu holen