Dolly Buster muss kein Schmerzensgeld zahlen

Rentner Horst-Werner Nilges ist besser bekannt als "Knöllchen-Horst". Weil Dolly Buster ihn in einer Fernsehsendung beleidigt haben soll, forderte er 1.500 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht wies die Klage nun ab.
Für tausende deutsche Falschparker ist er ein Schrecken: der ordnungsliebende Rentner Horst-Werner Nilges, besser bekannt als "Knöllchen-Horst". Der Niedersachse verklagte kürzlich Erotik-Star Dolly Buster (45) auf 1.500 Euro Schmerzensgeld, da sie ihn angeblich in einer RTL-Fernsehsendung beleidigt hatte. Dem Sinn entsprechend hatte sie spekuliert, dass der Mann sich am Anzeigen von Falschparkern aufgeile. Nun wurde die Klage gegen Buster vom zuständigen Gericht abgewiesen, wie die "Bild" berichtet.
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Amtsgerichts-Direktor Wolfgang Büermann erklärte demnach: "Das Wort 'geil' aus dem Mund eines Pornostars ist im Kontext als üblicher Tonfall eines Darstellers anzusehen. Das ist die Rolle der Beklagten beim Auftritt im Fernsehen." Außerdem sei "das Wort 'Geilheit' [...] gesellschaftlich nicht mehr negativ besetzt." Weiter heißt es: "Nur eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts rechtfertigt eine Schmerzensgeldzahlung." Buster habe demzufolge die "Grenzen der Schmähkritik" nicht überschritten. Außerdem habe der Rentner von RTL schon einmal eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro erhalten und sei somit bereits kompensiert worden.