Fall Böhmermann: Staatsanwaltschaft weist Beschwerde Erdogans zurück

Chef-Zyniker Jan Böhmermann hat den zweiten Sieg gegen Recep Tayyip Erdogan eingefahren. Die Beschwerde des türkischen Staatsoberhauptes gegen die Einstellung des "Schmähgedicht"-Falls wurde nun abgelehnt.
Es hat den Anschein, als könne Komiker und TV-Satiriker Jan Böhmermann (35, "Alles, alles über Deutschland") aufatmen. Denn die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat nun bekannt gegeben, dass man die Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen die Einstellung des Verfahrens am 13. Oktober abgelehnt habe.
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Beschwerde "unbegründet"
In der Mitteilung heißt es: "Mit Bescheid vom 04.10.2016 stellte die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ein. Die hiergegen eingelegte Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten hat die Generalstaatsanwaltschaft mit Entscheidung vom 13.10.2016 als unbegründet zurückgewiesen."
Zur Begründung heißt es weiter: "Ihre Wertung, (...) ein strafbares Verhalten sei letztlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, ist auch unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung nicht zu beanstanden."
Im März hatte Grimmepreisträger Böhmermann den Zorn des türkischen Präsidenten auf sich gezogen, als er in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" ein Schmähgedicht vortrug. Die darin enthaltenen Beleidigungen veranlassten Erdogan schließlich dazu, Klage gegen den 35-Jährigen einzureichen.