Karl Dall in Vergewaltigungsprozess freigesprochen

Für Karl Dall ist ein schwarzes Kapitel in seiner Vita endlich beendet: Ein Bezirksgericht in Zürich sprach den deutschen Komiker am Dienstagabend vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin frei.
Eine große Last dürfte nun von Karl Dalls (73) Schultern fallen: Der deutsche Komiker ist von einem Bezirksgericht in Zürich entlastet und von den Vergewaltigungsvorwürfen an einer Schweizer Journalistin freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte zuvor "eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren" auf Bewährung für Dall gefordert. Der Anwalt der Klägerin forderte zusätzlich ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 43.000 Euro. Dalls Anwalt hingegen plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten und ein Schmerzensgeld für die Untersuchungshaft.
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Dall ist im November vergangenen Jahres nach einem Auftritt in St. Gallen von der Polizei festgenommen worden und musste für vier Tage in Untersuchungshaft, nachdem ihn zuvor eine schweizerische Journalistin wegen angeblicher Vergewaltigung in einem Hotelzimmer angezeigt hatte. Für das Bezirksgericht waren die Beweise für eine Vergewaltigung nicht ausreichend und somit folgten sie dem Antrag der Verteidigung.