Diese Regeln gelten fürs Hupen

Diese Regeln gelten fürs Hupen
Viele Autofahrer hupen, sobald sie genervt sind. Doch das Schallsignal hat einen anderen Zweck.
Einfach immer hupen, wenn einem im Straßenverkehr etwas nicht passt? Das ist keine gute Idee – denn auch für den Einsatz der Hupe gelten Regeln.
Darf man zum Gruß hupen?
Für viele Autofahrer ist der Griff zur Hupe fast schon Gewohnheit. Sie hupen, weil das Fahrzeug vor ihnen an der Ampel nicht schnell genug anfährt. Sie hupen, weil sie jemanden grüßen. Sie hupen, weil sich jemand auf der Fahrspur vor sie drängelt. Doch bevor möglicherweise auch die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrer die Hupe so inflationär einsetzen wie das Gaspedal, sollte eine dringende Frage geklärt werden: Darf das Schallsignal überhaupt für all diese Zwecke eingesetzt werden?
Die Hupe ist ein reines Warnsignal
Die Antwort ist ziemlich eindeutig: Nein, darf es nicht. Denn wie fast alles im Straßenverkehr ist natürlich auch der Gebrauch der Hupe geregelt. Und zu ihren Aufgaben zählt weder, dass sie als Grußzeichen genutzt wird, noch, dass sie das Ventil aller genervten Autofahrer ist.
Ihre Aufgabe ist laut Straßenverkehrsordnung, – wo die Hupe als Schallzeichen bezeichnet wird – andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und so auf eine Gefahr wie ein Hindernis oder eine genommene Vorfahrt aufmerksam zu machen. Außerdem darf sie bei einem Überholmanöver außerorts als Überholsignal eingesetzt werden.
Wer unnötig hupt, muss im Zweifelsfall zahlen
Im Umkehrschluss bedeutet das auch: Wer die Hupe in anderen Situationen als den erlaubten nutzt, kann im Zweifelsfall zu einem Verwarnungsgeld verdonnert werden. Wer missbräuchlich Schallzeichen gibt (z.B. aus Ungeduld), zahlt 5 Euro. Wer damit auch noch andere belästigt hat, muss 10 Euro zahlen.
Streng genommen ist also auch ein Hup-Korso, wie er beispielsweise nach Fußballspielen stattfindet, nicht legal. Allerdings wird das meistens toleriert.
Wie muss die Hupe klingen?
Übrigens können Sie auch nicht jede x-beliebige Hupe im Straßenverkehr einsetzen. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Klang zwar geeignet sein muss, andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu machen, gleichzeitig darf er sie weder erschrecken noch belästigen.
Es dürfen auch nicht verschiedene Signale hintereinander abgegeben werden. Und nicht zuletzt ist die Lautstärke mit maximal 105 Dezibel, gemessen in sieben Metern Entfernung, vorgegeben.