Diese Überweisungszwecke können Ärger bedeuten

Überweisungen sind für viele Bankkunden eine lästige, zeitaufwendige und langweilige Angelegenheit. Einzig und allein die Angabe des Verwendungszweckes bietet Spielraum für Schabernack. Scherzvögeln können jedoch ernste Konsequenzen drohen. Wir zeigen Ihnen, welche Überweisungszwecke Sie vermeiden sollten.
Überweisungen sind das meist genutzte Zahlungsverfahren in Deutschland. Täglich werden nach Angaben der Deutschen Bundesbank rund 17 Millionen Transaktionen getätigt. Banken werden von ihren Kunden beauftragt, Geld von einem Konto auf ein anderes zu übertragen.
Für einen reibungslosen Ablauf sind Name und IBAN des Empfängers, der gewünschte Überweisungsbetrag sowie ein Verwendungszweck anzugeben.
„Koks und Nutten“
Um der Überweisung eine Ladung Humor zu verpassen, lassen Bankkunden bei der Angabe des Verwendungszweckes ihrer Kreativität freien Lauf. Diverse Internetseiten führen Hitlisten der lustigsten Verwendungszwecke.
Allen voran sind Angaben wie „Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht" oder „Waffenfähiges Plutonium“.
Scherze kommen bei Banken nicht gut an
Immer mehr Banken sind von ihren zu Scherzen aufgelegten Kunden genervt. Der Grund: Die Spaßvögel verursachen den Geldinstituten Arbeit und Ärger.
Banken sind dazu verpflichtet, Überweisungen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Betrug stehen könnten, zu überprüfen. Der Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes Stefan Marotzke erklärt: „Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen."
Auch eine Sprecherin des Zollkriminalamts spricht von einer zusätzlichen Belastung der Verwaltung durch die scherzhaft gemeinten Angaben.
Lesen Sie hier, welche scherzhaft gemeinten Verwendungszwecke bei Überweisungen angegeben werden:
Nach welchen Kriterien Kreditinstitute die Angaben im Verwendungszweck filtern und überprüfen, ist zwar geheim, fest steht jedoch: Kreditinstitute dürfen Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr nicht einfach übergehen.
Scherze bei der Überweisung können im schlimmsten Fall polizeiliche Ermittlungen und die Kündigung des Bankkontos nach sich ziehen.
Spaßbremse
Für eine reibungslose und schnelle Abwicklung der Überweisung sollten lustig gemeinte Verwendungszwecke vermieden werden. Alternativ kann die Angabe auch übersprungen werden. Bankkunden sind nicht dazu verpflichtet, einen Verwendungszweck anzugeben.